...

Personalwesen

1. Ziel und Umfang

GİTEKS KONFEKSİYON SAN. VE TİC. A.Ş. arbeitet mit einem Ansatz, der auf Effizienz und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Es übernimmt einen respektvollen Umgang mit den Menschenrechten für seine Mitarbeiter und alle Interessengruppen, mit denen es in Geschäftsbeziehungen steht, und strebt die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte in der Gesellschaft an. Es beachtet die Grundsätze der Kulturkonventionen der Vereinten Nationen. In diesem Rahmen hat GİTEKS KONFEKSİYON SAN. VE TİC. A.Ş. eine Menschenrechtspolitik (Politik) formuliert.

1.1 Die Politik basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Global Compact der Vereinten Nationen, den Grundsätzen für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

1.2 Die Politik umfasst vor allem Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten. GİTEKS KONFEKSİYON SAN. VE TİC. A.Ş. vermittelt die in der Politik festgelegten Regeln in jährlichen Schulungen an seine Mitarbeiter. Es ermutigt nicht nur seine Mitarbeiter, sondern auch seine Geschäftspartner und Lieferanten, sich an die in dieser Politik festgelegten Grundsätze zu halten, indem es die Politik bekannt macht und in Verträge aufnimmt.

1.3 Die Politik wurde am 02. April 2019 von GİTEKS KONFEKSİYON angenommen und in Kraft gesetzt.

2. Grundsätze, Verpflichtungen und entsprechende Maßnahmen

Im Rahmen der Politik; GİTEKS KONFEKSİYON SAN. VE TİC. A.Ş

2.1 Achtung der Menschenrechte

Es handelt sich um eine universelle Erklärung der Menschenrechte, die darauf abzielt, die universellen Menschenrechte im Land, in dem sie tätig ist, zu respektieren und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Darüber hinaus respektiert sie die Rechte der lokalen Bevölkerung in den betreffenden Ländern unter Bezugnahme auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker.

2.2 Chancengleichheit, Respekt vor Vielfalt

In Prozessen im Zusammenhang mit der Personalentwicklung, Einstellung, persönlicher und beruflicher Entwicklung sowie im Arbeitsumfeld zeigt sie eine gleichberechtigte Haltung gegenüber den Mitarbeitern, ohne Unterschiede in Bezug auf Geschlecht, Sprache, Religion, Rasse, ethnische Herkunft, sexuelle Ausrichtung, Nationalität, Alter, Schwangerschaft, Familienstand, Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Ansichten und ähnliche Themen zu machen, und toleriert keine Diskriminierung in diesen Fragen. Sie führt ihren Ansatz gegenüber den Mitarbeitern nach dem Prinzip "die richtige Person für den richtigen Job" und verwaltet die Prozesse transparent je nach Qualifikation, Erfahrung und Leistung der Mitarbeiter. Sie respektiert die Vielfalt als ein wichtiges Element der organisatorischen Struktur. ...

2.3 Recht auf Kollektivverhandlungen und Organisationsfreiheit

Sie respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Kollektivverhandlungen und Organisationsfreiheit.

2.4 Meinungsfreiheit

Sie hat sich zum Ziel gesetzt, jegliche Situationen zu verhindern, die die Meinungsfreiheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz beeinträchtigen könnten.

2.5 Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen

Sie betrachtet die Bereitstellung sicherer und zufriedenstellender Arbeitsbedingungen und -umgebungen für alle Mitarbeiter als vorrangiges Anliegen und strebt in allen Aktivitäten das Ziel "null Unfälle" an. Sie achtet darauf, sich an internationale Grundsätze und nationale Gesetze und Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz zu halten und sich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus für bewährte Verfahren einzusetzen.

2.6 Verhinderung von schlechter Behandlung

Sie duldet keine schlechte Behandlung, Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz.

2.7 Zwangsarbeit und Menschenhandel

Sie verbietet ausdrücklich Zwangsarbeit und Menschenhandel.

2.8 Kinderarbeit

Entsprechend dem Grundsatz der Internationalen Arbeitsorganisation, keine Kinderarbeit zu dulden, verbietet sie Kinderarbeit.

2.9 Strafbare Handlungen

Sie unternimmt keine Versuche, Straftaten oder Menschenrechtsverletzungen in den Ländern, in denen sie tätig ist, zu begehen. Sie erwartet von den Mitarbeitern, dass sie in dieser Hinsicht ebenfalls sensibel sind.

2.10 Feedback von Stakeholdern

Sie legt Wert auf das Feedback und die Meinungen der Stakeholder in Bezug auf die Politik. Rückmeldungen zur Politik sowie mögliche Verstöße und Inkonsistenzen werden intern durch eine Politik der offenen Tür an das Managementpersonal, über ein Beschwerde- und Beschwerdefach unter der Telefonnummer +90 (454) 222 14 44/115 oder per E-Mail an "etik@giteks.com.TR" gemeldet.

3. Konformität, Überwachung, Prüfung und Berichterstattung

3.1 Die Verantwortung für die Menschenrechtspolitik liegt beim Generaldirektor auf höchster Ebene.

3.2 Der Verwaltungsrat des Unternehmens ist dafür verantwortlich, Mechanismen für die Meldung, Prüfung und Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Menschenrechtspolitik festzulegen und für die übergeordnete Aufsicht über das Unternehmen verantwortlich zu sein.

3.3 GİTEKS KONFEKSİYON SAN. VE TİC. A.Ş. identifiziert mögliche Probleme im Zusammenhang mit Menschenrechten in ihren Aktivitäten und die Gruppen, die am stärksten davon betroffen sind, und bemüht sich, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verringern und zu verhindern. Bei Gefährdung der Menschenrechte werden Maßnahmen ergriffen, indem Kontakt mit den zuständigen Behörden aufgenommen wird.

3.4 Es wurde ein System eingerichtet, um die Identität des Meldenden bei der Meldung von Verstößen gegen die Politik vertraulich zu halten.

3.5 Die Politik wird einmal im Jahr von einem Ethikausschuss überprüft, und es wird eine Überwachung der Umsetzung der Politik durchgeführt. Bei Rückmeldungen von Stakeholdern überprüft der Ausschuss die Politik schnell und ergreift Maßnahmen.

4.Lösung von Nichtübereinstimmungen mit der Politik

4.1 Im Rahmen der Politik entwickelt GİTEKS KONFEKSİYON SAN. VE TİC. A.Ş. Mechanismen zur Entschädigung von Menschenrechtsverletzungen und informelle Beschwerdemöglichkeiten.

4.2 Der Ethikausschuss kann bei Bedarf Fachberatung einholen und während der Untersuchung Maßnahmen ergreifen, die die Grundsätze der Vertraulichkeit nicht verletzen, indem er sich auf Fachleute stützt. Während der Untersuchung werden dem Ausschuss alle angeforderten Informationen und Unterlagen vorgelegt. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, dem Ethikausschuss in diesem Zusammenhang zu helfen.

Es wird keine Vergeltung gegen Mitarbeiter ausgeübt, die Bedenken im Rahmen der Politik äußern, und Rückmeldungen werden unter Verwendung von Verfahren, die die Vertraulichkeit schützen, behandelt. Die Einhaltung der Politik kann disziplinarische Maßnahmen oder rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

5.In Kraft treten

Die Politik tritt am 2. April 2019 in Kraft.

6.Information der Öffentlichkeit

Die Offenlegung der Politik gegenüber allen Stakeholdern und der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Die Politik wurde allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten und